Anmeldung

Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung und kann mit allen gesetzlichen und privaten Kassen abgerechnet werden.

Anmeldung zur logopädischen Therapie – Ihr Weg zu uns

  • Ihr Arzt hat eine Sprach-, Sprech-  Stimm - Schluck oder Hörstörung diagnostiziert.
  • Sie rufen bei uns an und wir vereinbaren einen Diagnostiktermin mit Ihnen. Da wir nur feste Termine ohne freie Sprechstunde vergeben, kann es unter Umständen sein, dass Sie nicht sofort einen Termin bekommen. Sobald der nächste Termin frei wird, erhalten Sie Nachricht von uns.
  • Sie erhalten anschließend eine ärztliche Verordnung
  • Die logopädische Diagnostik kann sich je nach Störungsbild und Alter über ein bis drei Sitzungen erstrecken.
  • Anschließend werden die Ergebnisse besprochen und entschieden, ob ein sofortiger Therapiebeginn oder zunächst eine Beratung und später eine Kontrolle nötig ist.
  • Sie oder Ihr Angehöriger können nicht in die Praxis kommen? Bei medizinischer Begründung führen wir auch Hausbesuche durch. Diese müssen auf der Verordnung vermerkt sein.
Eine logopädische Therapie erfolgt nur auf ärztliche Verordnung/Heilmittelverordnung („Rezept“), welche Sie von einem Kinderarzt, Hausarzt oder Facharzt (z.B. HNO-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäde, Neurologe, Internist) erhalten.
  • Die logopädische Verordnung darf bei Beginn der Therapie nicht älter als 28 Tage sein.
  • In der Regel können wir Ihnen zügig einen ersten Termin zur Diagnostik anbieten.
  • Je nach Ergebnisse der Befunderhebung und dem entsprechenden Behandlungsplan werden dann im Anschluss weitere Termine mit Ihnen vereinbart.

Erwachsene müssen nach der Zuzahlungsregelung eine Zuzahlung von 10% zur logopädischen Therapie sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung leisten. Einkommensabhängig besteht ggf. die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Krankenkasse von der Zuzahlung befreien zu lassen.

Da wir eine „Bestellpraxis“ sind, beachten Sie bitte, dass eine Behandlung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden muss, sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können. Dazu sind wir immer über einen Anrufbeantworter erreichbar. Wichtig: Es ist nicht möglich über E-Mail abzusagen!

  • Privatversicherungen zahlen einen sehr uneinheitlichen Satz für logopädische Behandlungen.
  • Sie erhalten vor Beginn der Therapie einen Kostenvoranschlag. So können Sie mit Ihrer Versicherung den dort geltenden Tarif klären.